Das Französische Gesellschaftsrecht und Gesellschaftsformen in Frankreich

Haben Sie vor, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen (SNC, SASU, SARL usw.)? Unsere zweisprachigen Anwälte (deutsch-französisch) beraten seit vielen Jahren deutsche Privatpersonen und Unternehmen im französischen Gesellschaftsrecht. Was fällt unter das Gesellschaftsrecht in Frankreich, welche Gesellschaftsformen gibt es und welche Vor- und Nachteile bringen sie mit sich? Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

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Gründung einer Firma in Frankreich: die Möglichkeiten und Vorteile als Deutscher

Frankreich bietet deutschen Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen und vom attraktiven Wirtschaftsumfeld zu profitieren.

Ob als Einzelunternehmer, Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft – die Wahl der passenden Rechtsform ist entscheidend.

Vorteile für deutsche Unternehmen in Frankreich:

  • Zugang zu einem dynamischen Markt mit zahlreichen Förderprogrammen
  • Steuerliche und arbeitsrechtliche Vorteile je nach Rechtsform
  • Vereinfachte Gründungsprozesse für EU-Bürger

Die französischen Gesellschaftsformen

Das französische Recht bietet verschiedene Gesellschaftsformen, die sich je nach Haftung, Kapitalanforderungen und Managementstruktur unterscheiden. Grundsätzlich gibt es:

  • Einzelunternehmen (ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
  • Personengesellschaften (mit unbeschränkter persönlicher Haftung der Gesellschafter)
  • Kapitalgesellschaften (mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bzw. Einlagen der Gesellschafter/Aktionäre)

Kapitalgesellschaften im französischen Gesellschaftsrecht

Société à responsabilité limitée (SARL) – die GmbH in Frankreich

Die SARL ist eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Frankreich, besonders für kleine und mittelständische Unternehmen.

Sie bietet eine beschränkte Haftung der Gesellschafter und eine flexible Unternehmensführung, aber längst nicht so weitgehend wie in der GmbH deutschen Rechts, da vieles unabdingbar vom Gesetz vorgegeben ist.

  • Gesellschafter: 1 bis 100 Personen, beschränkte Haftung
  • Mindestkapital: Kein festgelegtes Mindestkapital
  • Führung: Geschäftsführer (gérant)
  • Gründung: Eintragung im Handelsregister erforderlich

Société par actions simplifiée (SAS / SASU) – die vereinfachte Aktiengesellschaft

Im französischen Gesellschaftsrecht ist die SAS eine moderne und flexible Gesellschaftsform, die sich sowohl für Startups, Familienunternehmen wie auch größere Unternehmen eignet.

Sie ermöglicht eine freie Gestaltung der Unternehmensstruktur und Entscheidungsprozesse und verfügt über ein besseres Standing als die SARL und hat dieser daher heute den Rang als am weitest verbreitete Gesellschaftsform abgelaufen.

  • Gesellschafter: Mindestens 1, beschränkte Haftung
  • Mindestkapital: Kein festgelegtes Mindestkapital
  • Führung: Präsident (Président) als gesetzlicher Vertreter, der auch eine juristische Person sein kann.
    • Möglichkeit der Einsetzung/Eintragung weiterer Personen, die zur Vertretung gegenüber Dritten berechtigt sind und dann als Generaldirektor (Directeur Général) zu bezeichnen sind.
    • Weitestgehende Freiheit bei der Schaffung weiterer Organe
  • Gründung: Eintragung im Handelsregister erforderlich
Was ist eine SASU?

Die SASU (Société par Actions Simplifiée Unipersonnelle) ist die Ein-Personen-Variante der SAS und ermöglicht es Einzelunternehmern wie Konzernen, eine Kapitalgesellschaft mit flexiblen Strukturen zu gründen, während sie die Haftung auf das investierte Kapital beschränken.

Société anonyme (SA) – die Aktiengesellschaft

Die SA ist für große Unternehmen konzipiert und wird bei Neugründungen in der Regel nur noch für börsennotierte Gesellschaften genutzt. Sie bietet eine strenge Regulierung und eine klare Trennung zwischen Eigentümern und Management.

  • Gesellschafter: Mindestens 2 (nicht börsennotiert) oder 7 (börsennotiert)
  • Mindestkapital: 37.000 €
  • Führung: Verwaltungsrat (monistisches Modell) oder Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches oder deutsches Modell)
  • Gründung: Geeignet für große Unternehmen

Personengesellschaften im französischen Gesellschaftsrecht

Société en nom collectif (SNC) – die Offene Handelsgesellschaft

Die SNC ist eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung, die oft von Familienunternehmen oder kleinen Handelsbetrieben genutzt wird.

  • Gesellschafter: Mindestens 2, unbeschränkte Haftung
  • Mindestkapital: Nicht erforderlich
  • Führung: Gemeinsame Geschäftsführung
  • Gründung: Für enge Geschäftspartnerschaften

Société en commandite simple (SCS) – die Kommanditgesellschaft

Die SCS kombiniert Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung (Komplementäre) mit Gesellschaftern, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften (Kommanditisten).

  • Gesellschafter: Mindestens 2 (Komplementäre mit unbeschränkter Haftung, Kommanditisten mit beschränkter Haftung)
  • Mindestkapital: Nicht erforderlich
  • Führung: Nur die Komplementäre haben Entscheidungsbefugnis

Société en commandite par action (SCA) – die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die SCA ist eine Mischform zwischen der SCS und der SA, bei der ein Komplementär die Geschäftsführung übernimmt, während Kommandit-Aktionäre Anteile halten.

  • Gesellschafter: Mindestens 1 Komplementär und 3 Kommanditaktionäre
  • Mindestkapital: 37.000 €
  • Führung: Geschäftsleitung durch Komplementäre

Société civile / insb. Société civile immobilière (SCI) – die GbR / Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts

Die SCI wird häufig für die Verwaltung von Immobilienvermögen genutzt und erlaubt es mehreren Personen, gemeinsam Eigentum zu besitzen.

  • Gesellschafter: Mindestens 2 Personen
  • Mindestkapital: Nicht erforderlich
  • Führung: Ernannter Geschäftsführer
  • Nutzung: Verwaltung von Immobilienvermögen

Professionelle Beratung im französischen Gesellschaftsrecht (Gründung, Führung eines Unternehmens, usw.)

Die Gründung und Führung eines Unternehmens in Frankreich erfordern eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Von der Wahl der passenden Gesellschaftsform bis zur laufenden Verwaltung müssen Unternehmer zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten.

Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte bei Valoris Avocats begleiten Sie in allen Phasen der Unternehmensgründung und -führung in Frankreich. Wir bieten:

  • Rechtsberatung zur Wahl der geeigneten französischen Gesellschaftsform (SAS, SARL, SA, SNC usw.) unter Berücksichtigung steuerlicher und haftungsrechtlicher Aspekte, wie auch der Möglichkeiten sozialer Absicherung der Geschäftsleiter
  • Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen (in Frankreich kann die Unternehmensgründung privatschriftlich erfolgen, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich!)
  • Begleitung bei Unternehmensfusionen, Umstrukturierungen und Übernahmen
  • Beratung zur Corporate Governance und Geschäftsführung für Unternehmen jeder Größe
  • Laufende rechtliche Betreuung, einschließlich Compliance, Vertragsgestaltung und Gesellschaftervereinbarungen
  • Besondere Expertise im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht, um spezifisch grenzüberschreitende Problematiken optimal zu lösen
  • Unsere Erfahrung im internationalen Gesellschaftsrecht ermöglicht es uns, deutsche Unternehmen effizient durch die komplexen Vorschriften des französischen Marktes zu navigieren.

Da einige unserer Anwälte in diesem Bereich auch über eine frühere Berufserfahrung in Deutschland und im deutschen Gesellschaftsrecht verfügen, sind sie in der Lage, sich in die Denkweise und Erwartungen der deutschen Gesellschafter/Aktionäre und deren Geschäftsleiter hineinzuversetzen und für eine adäquate Umsetzung unter Berücksichtigung der Grundsätze des französischen Gesellschaftsrechts zu sorgen.

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