Vertragsrecht Frankreich – Deutsch-französisches Recht

Bei Unternehmen erfordern Vertragshandlungen eine besondere Genauigkeit, um den verschiedenen rechtlichen Aspekten gerecht zu werden und effiziente Beziehungen mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern usw. zu sichern. Bei internationalen und vor allem deutsch-französischen Vertragshandlungen beraten unsere zweisprachigen Anwälte (deutsch und französisch) seit Jahren deutsche Unternehmen und Privatpersonen. Wir erklären Ihnen alles, was Sie über das Vertragsrecht in Frankreich wissen sollten.

Professionelle Beratung im Vertragsrecht in Frankreich

Als internationale Anwaltskanzlei bietet Valoris Avocats umfassende Beratung für deutsche Privatpersonen und Firmen im Bereich des Vertragsrechts in Frankreich an.

Unsere Expertise erstreckt sich auf die Unterstützung bei der Ausarbeitung, Verhandlung und Anpassung von Verträgen in allen Wirtschaftssektoren sowie auf internationaler Ebene, insbesondere im deutsch-französischen Wirtschaftsaustausch.

Unsere Anwälte begleiten unsere Mandanten insbesondere bei der Einrichtung von Vertriebsnetzen, unabhängig von deren Form:

  • Alleinvertrieb,
  • selektiver/exklusiver Vertrieb,
  • Franchise,
  • Handelsvertretung,

und beraten über alle Fragen des französischen Vertragsrechts.

Wir sind in der Lage, unsere Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten, die vor französischen Gerichten eingeleitet werden, in allen Fragen des Vertrags- und Vertriebsrechts zu unterstützen.

Als Spezialist für französisches Recht und international agierende Kanzlei verfügen wir über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im deutsch-französischen Vertragsrecht. Unsere Anwälte sprechen fließend Deutsch und Französisch, was die Kommunikation und das Verständnis erheblich erleichtert.

Was ist das französische Vertragsrecht?

Das französische Vertragsrecht regelt die rechtlichen Aspekte aller Verträge, die in Frankreich abgeschlossen werden.

Es umfasst

  • die Vorschriften über den Abschluss von Verträgen,
  • die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien,
  • die Erfüllung und Nichterfüllung von Verträgen sowie
  • die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.

Das französische Vertragsrecht ist geprägt durch seine Kodifizierung im Code civil und wird durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen und gesetzliche Änderungen kontinuierlich weiterentwickelt.

Die 2016 französische Vertragsrechtsreform

Im Jahr 2016 wurde das französische Vertragsrecht umfassend reformiert. Diese Reform zielte darauf ab, das Vertragsrecht zu modernisieren und zu vereinfachen, um es den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.

Wesentliche Änderungen betrafen

  • die Regelungen zur Vertragsanbahnung,
  • die Pflicht zur Information und Offenlegung,
  • die Definition und Behandlung von Vertragsstörungen,
  • die Aufnahme des Konzepts der Unvorhersehbarkeit in das Zivilgesetzbuch,
  • die Aufnahme von Konzepten aus dem Wirtschaftsrecht (Verbraucherrecht, Recht der wettbewerbsbeschränkenden Praktiken),
  • die Modernisierung des Zivilgesetzbuches mit Einfügung eines Abschnitts über die besonderen Bestimmungen für elektronisch geschlossene Verträge.

Diese Reform hat das französische Vertragsrecht transparenter und zugänglicher gemacht und die Rechtsicherheit für Vertragsparteien erhöht.

Geschäftliche Verhandlungen: Was fällt unter das französische Vertragsrecht?

Hier geben wir Ihnen einen Überblick der verbreitetsten Verträge nach dem französischen Vertragsrecht, die im Rahmen geschäftlicher Verhandlungen stattfinden.

Vertriebsverträge in Frankreich

Das französische Recht für Vertriebsverträge regelt die Beziehung zwischen Herstellern und Vertriebshändlern und umfasst die Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren.

Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten der Parteien fest, wie zum Beispiel die Exklusivität der Vertriebsrechte, die Preisgestaltung und die Lagerhaltung.

Vertriebsverträge beinhalten häufig auch Bestimmungen zur Werbung und zum Marketing der Produkte.

Beispiele für Vermittlungsverträge sind

  • Handelsvertretungsverträge, bei denen ein Handelsvertreter Produkte im Namen eines Herstellers verkauft.
  • Franchiseverträge, bei denen ein Franchisenehmer das Recht erhält, die Marke und das Geschäftsmodell eines Franchisegebers zu nutzen.

Diese Verträge sind entscheidend für den Markteintritt und die Expansion in neue Märkte.

Kaufverträge in Frankreich

Das französische Recht für Kaufverträge umfasst die Regelungen zum Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Kaufverträge definieren die Bedingungen für die Lieferung, den Preis und die Zahlung sowie die Qualität und Konformität der Waren.

Bei internationalen Kaufverträgen spielt das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG, französisch Convention sur les contrats de Vente Internationale de Marchandises, CVIM) eine bedeutende Rolle, da es einheitliche Regeln für grenzüberschreitende Verkäufe bietet.

Beispiele für Kaufverträge sind

  • Güterkaufverträge, bei denen physische Waren wie Maschinen oder Rohstoffe verkauft werden, und
  • Lieferverträge, die regelmäßige Lieferungen von Produkten über einen bestimmten Zeitraum vorsehen.

Diese Verträge sichern die Versorgungskette und die Verfügbarkeit von Waren.

Dienst- und Werkverträge in Frankreich

Dienst- und Werkverträge im französischen Recht regeln die Erbringung von Dienstleistungen und die Herstellung von Werken.

Dienstverträge beziehen sich auf die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratung, Wartung oder Schulung, während Werkverträge die Erstellung eines physischen oder immateriellen Werkes wie ein Bauprojekt oder eine Softwareentwicklung umfassen.

Diese Verträge definieren die Leistungspflichten, die Vergütung, die Abnahmekriterien und die Haftungsfragen bei Nichterfüllung oder Mängeln. Sie sind entscheidend für die Planung und Durchführung von Projekten.

Beispiele sind

  • Bauverträge für die Errichtung von Gebäuden,
  • IT-Dienstleistungsverträge für die Wartung von Computersystemen und
  • Beraterverträge für Unternehmensberatungen.

IT-Verträge in Frankreich

Das französische Recht für IT-Verträge umfasst Regelungen für die Entwicklung, Lieferung und Wartung von IT-Systemen und Software.

Diese Verträge beinhalten oft detaillierte Klauseln zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zu den Service-Level-Agreements (SLAs), die die erwarteten Leistungen und Reaktionszeiten festlegen.

IT-Verträge definieren auch die Eigentumsrechte an der entwickelten Software und den Quellcodes sowie die Nutzungsrechte. Diese Verträge sind essenziell für den reibungslosen Betrieb und die Sicherheit von IT-Systemen in Unternehmen.

Beispiele sind

  • Softwarelizenzverträge, bei denen der Nutzer das Recht erhält, eine Software unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, und
  • Serviceverträge für die Wartung und Unterstützung von IT-Infrastrukturen.

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